- Die Energiewirtschaft in Polen steht vor einer großen Herausforderung, die sich insbesondere auf die Transformation des Erzeugungssektors bezieht. Obwohl im Zusammenhang mit dem EU-Projekt „Dekarbonisierung 2050” Diskussionen geführt werden, gibt es keinen Ausblick auf wesentliche Maßnahmen, die eine radikale Veränderung bei der Struktur der Energieerzeugung nach sich ziehen sollten. Gleichzeitig wurden in letzter Zeit einige mit Kohle betriebene Energieanlagen in Betrieb genommen, die erforderlich sind, um die Energiesicherheit Polens zu gewährleisten. Am Beispiel der in der Lausitz laufenden Maßnahmen, wo entsprechend der Entscheidung der deutschen Regierung die Braunkohleförderung und die mit Braunkohle betriebenen Kraftwerke bis zum Jahr 2038 abgeschaltet werden sollen, wurde von Herrn Dr.-Ing. K. Freytag in seinem Vortrag das Ausmaß der Probleme umrissen, die die Transformation der Energiewirtschaft mit sich bringt. Zu den Maßnahmen gehören die Veränderung der industriellen Struktur, die Entstehung neuer Branchen, in denen die im Tagebau und in den Kraftwerken entlassenen Mitarbeiter Beschäftigung finden werden, die Implementierung eines kompletten Qualifizierungskonzeptes für die Umschulung von Arbeitnehmern bis zu Veränderungen in den lokalen Gemeinschaften. Polen steht vor all diesen Herausforderungen, die sich noch vervielfachen können, da von der auf Kohle basierten Energiewirtschaft rund 80 % der gesamten Strommenge erzeugt werden.
- Der Smog ist insbesondere in den größeren polnischen Städten ein Problem. Die Hauptquelle für den Smog sind die dezentralen Emissionen aus Heizungsanlagen, in denen alles verbrannt wird, was einen Heizwert aufweist. In diesen Anlagen erfüllen die Heizungen die aktuell geltenden Normen in der Regel nicht. Die Maßnahmen zur Beseitigung von Schadstoffemissionen sollten in die Gemeindepläne für Emissionsarme Wirtschaft aufgenommen werden. Bisher werden die für die Beseitigung von bodennahen Emissionen aus individuellen Feuerungsanlagen vorgesehen Fördermittel hauptsächlich dafür verwendet, die keinem Standard entsprechenden Heizungsanlagen gegen Heizungen der Klasse V auszutauschen bzw. das Heizmedium auszuwechseln, wodurch die meisten Eigentümer von Einfamilienhäusern Kohleheizungen durch Gasheizungen ersetzen und somit die CO2-Emissionen verringern. Es ist hier anzumerken, dass im individuellen Wohnungsbau in Deutschland überwiegend Gasheizungen eingesetzt werden.
- Die neuen Grundsätze zur Förderung hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung, die mit dem Gesetz vom 14. Dezember 2018 über die Förderung elektrischer Energie aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung eingeführt wurden, schaffen bessere Bedingungen für die Entwicklung dieses Sektors, wie von Prof. Janusz Lewandowski in seinem Vortrag angeführt. Bei der Annahme, dass es gleichzeitig zu einer Entwicklung von Fernwärmeversorgungsnetzen und zur Schaffung von besseren Netzanschlussmöglichkeiten für diejenigen Abnehmer kommt, die ihre keinem Standard entsprechenden und für Heizungszwecke genutzten individuellen Feuerungsanlagen stilllegen, zielen solche Maßnahmen darauf ab, dezentrale Emissionen und Smog zu bekämpfen. Werden die eingeschränkten spezifischen CO2-Emissionen, die zur Teilnahme an Auktionen berechtigen, auf einem Niveau von 450 g/kWh verabschiedet, führt dies zwingend zu einer Entwicklung von auf Gastechnologien basierenden Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die sich durch wesentlich geringere gesundheitsschädliche Schadstoffemissionen auszeichnen. Die auf die zulässigen CO2-Emissionen bezogenen Bestimmungen sind als positiv anzuerkennen.
- Die weitere Novellierung des Gesetzes über erneuerbare Energiequellen schafft die Voraussetzungen für die Entwicklung solcher Stromerzeugungsanlagen, doch werden die Ergebnisse - wie Prof. Waldemar Kamrat in seinem Vortrag betonte - mit einer zeitlichen Verzögerung zum Vorschein kommen, was aus den Auktionsverfahren für regenerative Energien resultiert. Die instabile rechtliche Situation in Bezug auf erneuerbare Energiequellen führte in letzter Zeit dazu, dass die Entwicklung von erneuerbaren Erzeugungsanlagen ausgebremst und die Erfüllung der Anforderung der Europäischen Union, 15 % Energie aus erneuerbaren Erzeugungsanlagen zu gewinnen, gefährdet wurden. Weitere Novellierungen lassen auf eine Verbesserung der Lage hoffen, obwohl das Endergebnis schwer vorherzusagen ist. Ein Vergleich des polnischen Gesetzes über erneuerbare Energiequellen mit dem deutschen EEG-Gesetz, das von Herrn M. Behnke vorgestellt wurde, führt zu der Schlussfolgerung, dass beide Rechtsakte die Erfüllung derselben Ziele verfolgen. Erwähnenswert ist jedoch, dass beide Gesetze infolge der weiteren Novellierungen von ursprünglich mehreren zehn auf weit über einhundert Artikel (EEG-Gesetz – 177 Artikel) bzw. über zweihundert Artikel (Gesetz über erneuerbare Energiequellen - 223 Artikel) erweitert wurden, wobei hier die sich aus dem Gesetz ergebenden Verordnungen nicht einmal berücksichtigt wurden; die Folge ist eine „Überregulierung” der gesamten Branche.
- Die Teilnehmer der Konferenz vertreten den Standpunkt, dass eine wesentliche Voraussetzung für die zügige Entwicklung der Energiewirtschaft und deren Transformation in der Ausarbeitung einer Strategie für die Entwicklung der Energiewirtschaft besteht, die sich aus der durch den Ministerrat der Republik Polen möglichst schnell zu verabschiedenden „Energiepolitik Polens 2040” ergibt.
KONFERENZVERANSTALTER
Lubuskie Towarzystwo na Rzecz Rozwoju Energetyki (Lebuser Gesellschaft zur Förderung der Energiewirtschaft), Uniwersytet Zielonogórski - Filia w Sulechowie (Universität Grünberg - Außenstelle in Sulechów), Izba Gospodarcza Energetyki i Ochrony Środowiska (Wirtschaftskammer für Energiewirtschaft und Umweltschutz), Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg, E.DIS Netz GmbH sowie die Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg.